Smartphone-Wallet: EU-Gremien einigen sich auf digitalen Führerschein

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Smartphone-Wallet: EU-Gremien einigen sich auf digitalen Führerschein

Fahrer weiterhin das Recht haben, einen physischen Führerschein im Scheckkartenformat zu beantragen.

Die 4. Europäische Führerscheinrichtlinie steht. Bis Ende 2030 soll für alle EU-Bürger ein mobiler Führerschein über eine digitale Brieftasche verfügbar sein.

Nach intensiven Verhandlungen haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Ministerrats und der Kommission in der Nacht zum Dienstag auf neue gemeinsame Standards für den Führerschein auf Ebene der gesamten Gemeinschaft verständigt. Laut dem nun abgesprochenen Entwurf für die 4. Europäische Führerscheinrichtlinie soll bis spätestens Ende 2030 für alle EU-Bürger ein einheitlicher digitaler Führerschein verfügbar sein. Er wird dem Plan nach in der künftigen digitalen Brieftasche für die European Digital Identity (EUDI) gespeichert.

Entsprechende E-Wallets müssen die Mitgliedsstaaten nach der Verordnung für eine europäische elektronische Identität bereits 2026 ihren Bürgern anbieten. Um die digitale Brieftasche für die hierzulande auch als EUid bekannte EUDI für den Führerschein fit zu machen, bleibt den EU-Ländern mit Inkrafttreten der novellierten Führerscheinrichtlinie fünfeinhalb Jahre Zeit. Polen und Estland hätten die Smartphone-Lösung gern schon früher gehabt, erläuterte die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, die Grüne Jutta Paulus am Dienstag. Für solche Pioniere könnte die Kommission den Start auch vorziehen, wenn die nationalen Voraussetzungen erfüllt seien.

Der digitale Führerschein soll künftig das Hauptformat in der EU sein. Ziel ist es, die Verwaltung solcher Dokumente zu vereinfachen und den Zugang zu Fahrerlaubnissen moderner und nutzerfreundlicher zu machen. Die Abgeordneten stellten jedoch sicher, dass Fahrer weiterhin das Recht haben, einen physischen Führerschein im Scheckkartenformat zu beantragen. “Es war uns sehr wichtig, dass die Wahlmöglichkeiten erhalten bleiben”, betonte Paulus. “Manche wollen nicht immer das Smartphone dabei haben”, weiß sie. In Deutschland etwa gebe es nicht unbedingt die perfekte Netzabdeckung, was Ängste hervorrufen könnte, “ohne Führerschein unterwegs” zu sein.

Es soll auch möglich sein, nachträglich die Scheckkarte zu beantragen. Dies sei etwa wichtig, wenn Bürger in Drittstaaten reisten, wo ein Handy-Führerschein nicht anerkannt werde. Die zuständigen Behörden dürften dafür eine angemessene, “nicht abschreckend” hohe Gebühr nehmen.

Darüber hinaus sollen Führerscheine für Motorräder und Autos 15 Jahre lang gültig sein. Das ist hierzulande beim Scheckkartenformat bereits so. Die Fahrberechtigung als solche bleibt bestehen. Wenn das Dokument nach 15 Jahren abläuft, bekommen Berechtigte in der Regel einen neuen Scheckkartenführerschein ohne Prüfung oder Gesundheitscheck. EU-Länder können diesen Zeitraum auf 10 Jahre verkürzen, wenn der Führerschein als nationaler Ausweis verwendet werden kann. Lkw- und Busführerscheine müssen alle fünf Jahre erneuert werden.

Die Mitgliedsstaaten können zudem die Gültigkeit des Führerscheins von Fahrern über 65 verkürzen. Etwaige Gesundheitsüberprüfungen waren im Vorfeld besonders umstritten. Nun ist vorgesehen: Schon vor der Ausstellung des ersten Führerscheins sollte sich ein Fahrer einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die auch sein Sehvermögen und seinen Herz-Kreislauf-Zustand berücksichtigt.

Für Autofahrer oder Motorradfahrer können sich die EU-Länder jedoch dafür entscheiden, den Arztcheck durch eine Selbsteinschätzung anhand eines Fragebogens oder – im Falle der Erneuerung des Führerscheins – durch andere alternative Maßnahmen zu ersetzen. Über potenzielle Konsequenzen bei falschen oder unvollständigen Angaben dabei entscheiden ebenfalls die Mitgliedsstaaten selbst. Auf Initiative der Volksvertreter werden die nationalen Behörden ferner dazu ermutigt, “das öffentliche Bewusstsein für Mindeststandards der körperlichen und geistigen Eignung zum Fahren zu schärfen”.

Die Reform solle auch ein Meilenstein für die “Vision Zero” sein, führte Paulus aus: “Wir wollen bis 2050 keine Verkehrstoten mehr auf den Straßen.” Erstmals sehen die EU-Vorschriften so eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für neue Fahrer vor. Für Fahranfänger gelten strengere Regeln und Sanktionen für das Fahren unter Alkoholeinfluss und das Fahren ohne Verwendung von Sicherheitsgurten oder Kinderrückhaltesystemen. Das Parlament drängte auch auf eine Zusage der Länder, generell möglichst eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol und Drogen zu verfolgen.

Laut der noch durch das Parlament und den Rat zu bestätigenden Übereinkunft sollen EU-weit einheitliche Regeln für Führerscheinklassen und Fahranfänger geschaffen werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Mobilität zu erleichtern. Dabei geht es etwa um eine bessere Vorbereitung auf reale Fahrsituationen und das Schaffen eines ausreichenden Risikobewusstseins für Fußgänger, Kinder, Radfahrer und andere gefährdete Verkehrsteilnehmer. Um sich für einen Führerschein zu qualifizieren, muss sich ein Fahrer künftig zudem unter anderem mit der sicheren Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt, dem Risiko des toten Winkels, Fahrerassistenzsystemen und dem sicheren Öffnen von Türen vertraut machen.

Um dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für einen Busführerschein von 24 auf 21 Jahre gesenkt. Der Bewerber muss dafür aber über einen Nachweis der beruflichen Eignung verfügen. Die Mitgliedsstaaten dürfen 17-Jährigen auf ihrem Hoheitsgebiet nur in Begleitung eines erfahrenen Fahrers das Führen eines Lkws oder Lieferwagens gestatten. Die Rechtsgrundlagen für die Einführung eines digitalen Führer- und Fahrzeugscheins brachte die Bundesregierung hierzulande im Februar auf den Weg.

Quelle: heise.de

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