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Kartellamt genehmigt JD.com-Übernahme von MediaMarkt-Mutter

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236 Wörter, 1 Minute Lesezeit.

Das Bundeskartellamt hat am 18. September die Übernahme der Ceconomy AG durch den chinesischen E-Commerce-Giganten JD.com freigegeben. 

Die Behörde sieht keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den 2,23 Milliarden Euro schweren Deal, mit dem sich JD.com Zugang zu den Elektronikhandelsketten MediaMarkt und Saturn sichert. Ceconomy-Aktionäre haben noch bis zum 10. November Zeit, ihre Aktien für 4,60 Euro je Stück zu verkaufen.

Kartellamt gibt grünes Licht

„JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Der Zusammenschluss weise deshalb nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte auf und gebe keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Die JD.com Unternehmensgruppe mit Verwaltungssitz in Peking ist Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz und hauptsächlich in den Bereichen Onlinehandel und E-Commerce-Logistik aktiv. In Europa ist das Unternehmen bisher nur mit Onlineshops unter der Marke Joybuy tätig.

Das Bundeskartellamt wies darauf hin, dass etwaige sicherheitspolitische Aspekte der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterliegen.

Management empfiehlt Annahme

Vorstand und Aufsichtsrat von Ceconomy haben den Aktionären bereits die Annahme des Übernahmeangebots empfohlen. „Nach sorgfältiger Prüfung aller finanziellen und strategischen Aspekte bekräftigen wir unsere Überzeugung, dass die Partnerschaft und das Angebot im besten Interesse von Ceconomy, seinen Mitarbeitenden und auch seinen Aktionärinnen und Aktionären sind“, erklärte Vorstandschef Kai-Ulrich Deissner.

JD.com hat sich bereits die Unterstützung von vier Großaktionären gesichert, die zusammen 32 Prozent des Aktienkapitals halten. Convergenta, Haniel, Freenet und die Beisheim Stiftung haben sich verpflichtet, ihre Anteile zu verkaufen.

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