2,7 Billionen Euro bis 2029? Bundesrechnungshof warnt vor gefährlicher Schuldenentwicklung

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Bild: Gemini KI/Goelden.de

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, schlägt Alarm: Deutschlands Staatsfinanzen drohen, aus dem Gleichgewicht zu geraten. In einer aktuellen Stellungnahme zur Haushaltsplanung bis 2030 fordert er eine konsequente Kehrtwende hin zu mehr Ausgabendisziplin und strukturellen Reformen.

In Kürze:

  • Der Bundesrechnungshof warnt vor wachsender Schuldenlast des Bundes.
  • Bis 2029 könnten über 800 Milliarden Euro neue Schulden entstehen.
  • Die Zinsausgaben steigen deutlich und schränken den Handlungsspielraum ein.
  • Kritik an Sondervermögen und fehlender Haushaltsdisziplin


Vor einer „gefährlichen Verschuldungsdynamik“ im Bund warnt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. In seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung veröffentlichte Scheller am Montag, 20. April, eine Stellungnahme. In dieser äußert er sich zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 und der Finanzplanung bis 2030.

Bundesrechnungshof begrüßt Rückkehr zum Eckwerteverfahren

Scheller spricht in einer Presseerklärung von einer „offensichtlichen Diskrepanz zwischen Ausgabenansprüchen und Finanzierungsrealität“. Die laufenden Einnahmen des Bundes könnten die Ausgaben des Bundes nicht decken.

Es müssten jetzt konkrete Schritte erfolgen, um durch Ausgabendisziplin und Reformen eine Kehrtwende zurück zu stabilen Staatsfinanzen einzuleiten.

Gerade in stürmischen Zeiten könne Deutschland nur mit geordneten Staatsfinanzen bestehen, mahnt Scheller. Explizit kritisiert er die zusätzlichen Schlupflöcher zur Verschuldung durch Bereichsausnahme und Sondervermögen. Diese „verleiten dazu, unbequeme Maßnahmen auf die lange Bank zu schieben“.

Tatsächlich sei eine nachhaltige Konsolidierung aber dringlich und erfordere eindeutige Prioritäten.

Die Rückkehr zum Eckwerteverfahren nach dessen Aussetzung in den Jahren 2024 und 2025 sieht der Präsident des Bundesrechnungshofs als Schritt in die richtige Richtung. Es sei eine Chance für die Bundesregierung, eine gemeinsame Haltung zur Haushaltskonsolidierung zu entwickeln.

Zinslast droht, Spielraum im Haushalt dauerhaft zu beschränken

In seiner 27 Seiten umfassenden Stellungnahme stellt der Bundesrechnungshof auch mögliche Wege dar, wie sich auf dieser Grundlage eine Konsolidierung erreichen lasse. Mittlerweile jedoch zeige sich ein Ist-Zustand, wonach im Bundeshaushalt und in den Sondervermögen schon 2026 insgesamt fast jeder dritte Euro kreditfinanziert werde.

Derzeit sei die Rede von zusätzlichen Schulden von mehr als 800 Milliarden Euro im Zeitraum von 2025 bis 2029. Ziehe die Bundesregierung das durch, werde sich der Schuldenstand des Bundes bis dahin auf 2,7 Billionen Euro erhöhen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2018 seien es erst 1,3 Billionen gewesen. Bereits im März hatte der Bundesrechnungshof vor einer Zweckentfremdung des Sondervermögens und einem „Verschiebebahnhof“ gewarnt, der nur Haushaltskosmetik bewirke. Wirtschaftsforscher traten wenig später dieser Kritik bei.

Kay Scheller und der Bundesrechnungshof warnen außerdem vor dem höheren Anteil an Zinsausgaben im Bundeshaushalt, den die Neuverschuldung nach sich ziehe. Dieser zehre perspektivisch den Spielraum des Haushalts auf, weil immer weniger Mittel für andere Aufgaben zur Verfügung stünden.

Sei die Zinsquote zwischen 2018 und 2021 von 4,9 auf 0,7 Prozent gesunken, sei sie bis jetzt wieder auf 5,6 Prozent gestiegen. Im Jahr 2029 werde der Anteil der Zinsausgaben am Bundeshaushalt, so die Prognose, bei 11,6 Prozent ankommen.

Bundesrechnungshof: Neuverschuldung verlangsamen – dann Einnahmen verbessern

Dies erfordert eine deutliche Verlangsamung der Dynamik der Neuverschuldung. Nach Einschätzung der Rechnungsprüfer werden dabei insbesondere die Ausgaben für Rentenversicherungsleistungen (127,4 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2026), Verteidigung (93,5 Milliarden Euro) sowie Zinszahlungen (30,3 Milliarden Euro) entscheidend sein.

Zusammengenommen binden diese Bereiche nahezu die Hälfte des Gesamtvolumens von 524,5 Milliarden Euro.

Diese drei Ausgabeposten müssen daher im Zentrum finanzpolitischer Entscheidungen stehen. Neben einer Dämpfung der Schuldendynamik plädiert der Bundesrechnungshof für eine zeitnahe Wiederherstellung einer wirksamen Schuldenregel.

Dies würde es ermöglichen, Kern- und Daueraufgaben, insbesondere in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, mittelfristig wieder ohne Ausnahmeregelungen von der Schuldenbremse zu finanzieren.

Darüber hinaus empfiehlt Scheller, die Reformvorschläge der Alterssicherungskommission umzusetzen, um die Haushaltsbelastung in diesem Bereich zu reduzieren. Zusätzlich sollte der Bund die vom Bundesrechnungshof identifizierten Einnahmepotenziale konsequent ausschöpfen, um bestehende Finanzierungsdefizite auch auf der Einnahmenseite zu verringern.

Quelle: Epoch Times

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