Ramadan sorgt für Essens-Streit an Gesamtschule in NRW
Bild: B.Gölden/KI
Während des Fastenmonats Ramadan fühlen sich in einer Gesamtschule in Kleve muslimische Kinder in der Pause von ihren essenden Mitschülern gestört. Diese werden daraufhin aufgefordert, ihr Pausenbrot heimlich zu essen.
Die Mutter einer Schülerin der Joseph-Beuys-Gesamtschule im nordrhein-westfälischen Kleve schildert der „Bild“ den Hintergrund des Streits: „Die muslimischen Kinder haben meiner Tochter und ihrer Freundin gesagt: „Wir haben Ramadan, du musst jetzt fasten und dein Brot in die Tonne werfen!“ Als die Mädchen dann zum Lehrer gingen, sagte er, unsere Kinder sollten sich beim Essen wegdrehen.“
Es gehe wohl auch um Mobbing und Ausgrenzung, wie eine andere Mutter schildert. Schüler mit Migrationshintergrund sollen nach Angaben der Eltern „Würg- und Kotzgeräusche“ gemacht haben, als andere Kinder ihr Pausenbrot aßen.
„Im Gespräch mit dem Lehrer hat meine Tochter unter Tränen geschildert, dass sie sich im Klassenverband ausgegrenzt und diskriminiert fühlt. Insbesondere in den Pausen wird sie von Mitschülerinnen mit der Begründung, sie sei ‚deutsch‘, ausgeschlossen. Von unserer Tochter zu verlangen, sich beim Essen und Trinken wegzudrehen oder dies zu verbergen, stellt eine Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit dar“, so die Mutter gegenüber der „Bild“.
Bezirksregierung prüft Sachverhalt
Gleichzeitig würden die nicht fastenden Kinder mit ihrem Essen ihre muslimischen Mitschüler provozieren, entgegnet die Schule als Antwort auf eine Beschwerde der Eltern: „Wir haben gemeinsam darüber gesprochen, dass Trinken und Essen in den Pausen weiterhin vollkommen in Ordnung ist, aber dass die Kinder, die nicht fasten, nicht mit ihrem Essen o. Ä. provozieren sollen, da auch das vorgefallen ist. Die Kinder sollen sich im besten Fall gegenseitig weder beim Essen noch beim Nichtessen beobachten, sodass die ‚Regel‘, sich wegzudrehen, für alle Kinder gilt.“
Auf Anfrage der „Bild“ bestätigte die Bezirksregierung Düsseldorf, dass der Fall geprüft werde: „Schülerinnen und Schüler dürfen nicht in ihrem persönlichen Verhalten eingeschränkt werden. Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler versuchen, ihren Mitschülerinnen und -schülern religiöse Vorschriften zu machen, wird an Schulen konsequent nachgegangen.“ Die Behörde stehe demnach mit der Schulleitung in Kontakt.
Quelle: Focus

Die andere Seite - Goelden.de