Verfassungsschutz streicht Kategorie „Delegitimierung des Staates“
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Der Verfassungsschutz zieht einen Schlussstrich unter eine umstrittene Kategorie: Die „Delegitimierung des Staates“ wird auf Bundesebene nicht länger als eigener Phänomenbereich geführt. Kritiker sehen sich bestätigt. Sicherheitsbehörden verweisen auf einen Bedeutungsverlust der Szene – und warnen zugleich vor fortbestehenden Risiken.
In Kürze:
- Bund streicht Kategorie „Delegitimierung des Staates“ vollständig
- Landesämter in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg halten vorerst an Einstufung fest
- Kritik an unklaren Begriffen spielte seit Jahren eine Rolle
- Verfassungsschutz sieht sinkende Bedeutung und Umorientierung der Szene
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den sogenannten Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ abgeschafft. Dies berichteten Medien am Dienstag, 14. April, unter Berufung auf die Behörde selbst.
Auf der Website des BfV wurden bereits alle entsprechenden Seiten entfernt und im nächsten Verfassungsschutzbericht soll der Phänomenbereich nicht mehr aufgeführt werden. Im März hatte die Rechercheplattform „CORRECTIV“ über diese Entscheidung berichtet.
Die Landesämter in Bayern, Baden-Württemberg und Berlin planen laut „CORRECTIV“ jedoch, vorerst an dieser Kategorie festzuhalten. Der Inhaltsgeheimdienst rechnet im Freistaat derzeit 31 Personen der „Delegitimierungsszene“ zu, in Baden-Württemberg seien es mit etwa 450 deutlich mehr.
Einzelne Personen, die dem Phänomenbereich zugeordnet wurden und heute immer noch als verfassungsfeindlich eingestuft werden, sollen weiterhin von den Ämtern beobachtet werden.
„Delegitimierung“ als Auffangkategorie
Der Verfassungsschutz hatte den Phänomenbereich im Frühjahr 2021 eingeführt. Hintergrund waren Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Nach Einschätzung des Inlandsgeheimdienstes versuchten Einzelpersonen und Gruppierungen mit extremistischer Zielsetzung, diese für verfassungsfeindliche Agitation zu instrumentalisieren.
Einen Teil der Betroffenen ordnete der Verfassungsschutz bekannten und bereits seit Jahren oder Jahrzehnten beobachteten und ausgewerteten Phänomenbereichen zu. Hierbei handelt es sich um Rechts- und Linksextremismus, Ausländerextremismus, Islamismus sowie sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter.
Daneben habe es jedoch auch Akteure gegeben, die keinem dieser Spektren zugeordnet werden konnten. Auch sie waren für den Verfassungsschutz relevant, da sie ideologische Bruchstücke und Narrative aus unterschiedlichen Milieus kombinierten.
Als Kristallisationspunkt dieser Bestrebungen betrachtete der Inlandsgeheimdienst insbesondere die „Querdenken“-Bewegung und daraus entstandene Zusammenschlüsse.
Bloße polemische Kritik an Staat und Corona-Maßnahmen nicht extremistisch
Die Kategorie der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ sollte Bestrebungen beschreiben, die „aufgrund ihrer – insbesondere ideologischen – Heterogenität sonst nicht klassifiziert werden könnten“.
Wie ein Sonderbericht des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 erläutert, seien Corona-Proteste an sich nicht verfassungsschutzrechtlich relevant.
Das Bestreiten der Gefährlichkeit des Coronavirus und die Ablehnung von Pandemiemaßnahmen oder Impfungen seien nur dann von Belang, wenn „die Legitimität der Verfassung und ihrer Institutionen bezweifelt und zu ihrer Überwindung aufgerufen oder zu diesem Zweck sogar aktiv gehandelt wird“.
Kritik an „gefährlich unscharfen Begriffen“
Nicht nur in der Politik, sondern auch in der Rechtslehre stießen der neue Phänomenbereich und dessen Kategorisierung auf Kritik. In der „Legal Tribune Online“ (LTO) befasste sich der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek im November 2022 mit dieser Problematik. Die Kategorie leide, so seine Einschätzung, an „gefährlich unscharfen Begriffen“.
In einem demokratischen Staat sei „grundsätzlich jeder Protest gegen Regierungsmaßnahmen legitim“, gab der Staatsrechtsprofessor zu bedenken. Das Konzept der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ sei falsch angelegt, wenn es „ständige Agitation und Verächtlichmachung“ als entscheidende Kriterien für extremistisches Verhalten herausstelle.
Dies schaffe die Gefahr einer „Bewertungspraxis, die jede Protestbewegung als angeblich den Staat delegitimierend anprangern kann“.
Künftig wird diese weit gefasste Auffangkategorie im Bund nicht mehr verwendet. Der Verfassungsschutz verweist zur Begründung auch auf einen massiven Bedeutungsverlust der sogenannten Delegitimierer-Szene. Im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2024 war noch von rund 1.500 Personen die Rede, die man dieser Kategorie zugeordnet habe.
Bedeutungsverlust im Bereich der „Delegitimierung“
Die Relevanz der Beobachtung einzelner Bestrebungen in diesem Bereich begründete die Bundesbehörde damals damit, dass etwas mehr als ein Sechstel der Angehörigen des Delegitimierungsspektrums als gewaltorientiert einzustufen sei.
Dieser Personenkreis „befürwortet oder unterstützt entweder die Anwendung von Gewalt durch Dritte im Rahmen von Agitationen, ist selbst gewaltbereit oder wendet selbst Gewalt an“.
In Echokammern sozialer Medien vollziehe sich zudem ein „regelrechter Wettstreit“ im Bereich rhetorischer Radikalisierung.
Allerdings deutete der Verfassungsschutz selbst an, dass eine trennscharfe Abgrenzung von früher etablierten Phänomenbereichen schwieriger werde.
So bezeichnete der Inlandsgeheimdienst die in Koblenz angeklagten Mitglieder der Gruppe „Vereinte Patrioten“ als „exemplarisch für das vorhandene Gefährdungspotenzial“ der Szene.
Dieser gehörten neben Personen aus dem „Delegitimierungsspektrum“ allerdings auch Rechtsextremisten und „Reichsbürger“ an.
Nun hat der Verfassungsschutz die Systematik der Beobachtung extremistischer Bestrebungen neu geordnet. Gegenüber der „WELT“ erklärte Thüringens Verfassungsschutzpräsident, der gestrichene Phänomenbereich bestehe weiter. Die davon ausgehende Gefahr sei „aktuell quantitativ zwar kleiner geworden, aber nicht verschwunden“.
Einzelne Personen hätten sich ideologisch erkennbar dem klassischen Rechtsextremismus – oder den Reichsbürgern – zugewandt, es gebe aber auch noch „ideologisch freie Delegitimierer“. Kramer fügte hinzu:
„Die nächste emotionale Empörungsgelegenheit wird zeigen, ob der Bereich noch Potenzial hat.“
Quelle: Epoch Times

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